Karlheinz Konrad studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Oxford. Seit 2001 ist er im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat tätig, seit 2012 in der Steuerabteilung. Seit 2010 unterrichtet er als Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, seit 2025 auch an der Hochschule Stralsund. Er ist Mitherausgeber von Kommentaren zum ErbStG und zum GrEStG.
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